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Neuer Service der VG: Wohnsitz online anmelden

Ab sofort ist es möglich, seinen Wohnsitz online anzumelden.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

• Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis (z.B. BundID) oder sind bereit, dieses anzulegen. Wir verwenden die E-Mail-Adresse aus Ihrem Nutzerkonto für Benachrichtigungen an Sie.

• Sie sind innerhalb Deutschlands umgezogen.

Außerdem benötigen Sie:

• einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN oder eine eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie kennen die PIN Ihres Personalausweises (falls nicht, können Sie die PIN im Einwohnermeldeamt neu vergeben lassen).

• ein NFC-fähiges Smartphone (empfohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät,

• die AusweisApp, mindestens in der Version 2.3.0 für Ihr Smartphone oder Ihren Computer,

• die Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist.

Wenn das alles vorliegt, geht ihr auf: www.wohnsitzanmeldung.gov.de oder ihr klickt einfach hier:

Wohnsitzanmeldung online

Die elektronische Wohnsitzanmeldung verläuft in 4 Schritten:

  1. Sie machen Angaben zu Ihrer neuen Wohnung. Wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist, laden Sie Ihre Wohnungsgeberbestätigung hoch.

  2. Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail.

  3. Sie kehren in den Online-Dienst zurück und rufen die Meldebestätigung ab. Anschließend aktualisieren Sie die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes.

  4. Sie erhalten Adressaufkleber für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Diese können Sie ganz einfach aufkleben. Damit ist alles erledigt.

Unbedingt beachten:

Man ist grundsätzlich verpflichtet, seinen neuen Wohnsitz anzumelden. Nach Ihrem Umzug haben Sie dafür 14 Tage Zeit. Möglich sind alle Anmeldungen in eine neue Haupt- oder alleinige Wohnung. Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt. Für die Anmeldung von Nebenwohnungen bzw. Änderungen des Wohnungsstatus (als Haupt- bzw. Nebenwohnung), wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der VG natürlich weiterhin gern zur Verfügung.