Gemeinderatssitzung am 3. April | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Gemeinderatssitzung am 3. April

Am 3. April findet die nunmehr 4. Gemeinderatssitzung dieser Legislaturperiode um 19 Uhr im DGH statt. Traditionell geht es am Anfang des Jahres vor allem um das Geld, konkret: den Haushalt. Die Gemeinde plant, was sie in 2025 einnehmen und ausgeben wird (und wofür!).

Wie beim letzten Mal versuche ich einige Punkte möglichst neutral zu kommentieren, damit man eine Vorstellung bekommt, was sich dahinter verbirgt. Die beste Möglichkeit sich zu informieren ist und bleibt aber: selbst bei der Sitzung vorbeikommen!

Hier ist die Tagesordnung:

I. Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit

2. Bestätigung der Tagesordnung

3. Genehmigung der Niederschriften öffentliche Teile vom 03.12.24 und 25.01.25

4. Jahreshaushaltsrechnung 2023

4.1. Beschluss Jahreshaushaltsrechnung 2023 - über- und außerplanmäßige Ausgaben

An dieser Stelle wird noch einmal zurückgeschaut auf das Jahr 2023. Wo gab es Ausgaben, die entweder wesentlich höher angefallen sind als geplant oder vorher gar nicht eingeplant waren? Diesen muss nachträglich zugestimmt und beschlossen werden.

Warum passiert sowas? Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Das können eine Ersatzbeschaffung des Bauhofs sein, weil etwas kaputt gegangen ist; Baukosten, die gestiegen sind oder höhere Kosten in der KiTa, weil die Anzahl der Kinder gestiegen ist. Grundsätzlich ist man als Gemeinde natürlich bestrebt, so etwas zu vermeiden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind ja privat auch nichts Erstrebenswertes ;-).

4.2. Beschluss Jahreshaushaltsrechnung 2023 - Bildung Haushaltsreste

Gleichzeitig kann es auch sein, dass an einer Haushaltsstelle Geld übrig bleibt: Weil eine Maßnahme nicht mehr realisiert werden konnte oder die Rechnung zu spät gestellt wurde. Dann kann man das eingeplante Geld mit rüber ins nächste Jahr nehmen, in dem man einen Haushaltsausgaberest bildet. Es gibt auch Haushaltseinnahmereste: Nämlich wenn die Gemeinde Geld erwartet, das noch nicht geflossen ist.

4.3. Beschluss Jahresrechnung 2023 und Rechenschaftsbericht

Unter jedes Jahr wird ein Strich gezogen und geschaut: Wie war es denn nun - bereinigt um die oben genannten Punkte. Dies geschieht in dieser Sitzung für das Jahr 2023. Das „Schlussergebnis“ und der dazugehörige Rechenschaftsbericht werden beschlossen.

Hier ein kleiner Einblick: Der Haushalt 2023 hatte ein Gesamtvolumen von etwas über 2,1 Millionen Euro.

Die größten „Einnahmequellen“ der Gemeinde waren: 1) Gewerbesteuern ca. 724.000€ // 2) Prozentualer Anteil an Einkommenssteuern ca. 420.000 € // 3) Grundsteuern ca. 151.000€.

Die größten Ausgaben der Gemeinde waren 2023: 1) Personalkosten (KiTa und Bauhof) ca.875.000€ // 2) Kreisumlage ca. 620.000€ // 3) VG-Umlage ca. 198.000€.

Im Jahresergebnis stand ein „kleines Plus“ von ca. 49.000 Euro, dass in die Rücklage überwiesen wurde.

Vielleicht auch noch interessant: Der Schuldenstand der Gemeinde. Alle Verbindlichkeiten beliefen sich zum 31.12.23 auf ca. 94.000 Euro, das sind bei 1232 Einwohnern 76,10€ pro Kopf. Zum Vergleich: Laut Landesamt für Statistik lag die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung in den Thüringer Kommunen Ende 2023 bei 3.509€ - also weit darüber.

5. Beschluss Haushaltssatzung und -plan 2025

5.1. Beschluss Haushaltsplan 2025

So. Jetzt geht es aber um das aktuelle Jahr. Viele Posten im Haushalt sind wiederkehrend und stehen fest, die Frage ist (wie sicher auch im privaten): Bleibt darüber hinaus etwas übrig? Wenn ja: Wieviel? Und: Was damit tun? Sparen? Investieren?

Ich möchte mich mal aus dem Fenster lehnen und behaupten, dass dies die spannendsten Punkte des Sitzungsjahres sind; denn hier werden die Weichen für dieses Jahr und manchmal auch darüber hinaus gestellt.

5.2. Beschluss Finanzplan 2026 bis 2028

Der Gesetzgeber verlangt von der Gemeinde auch einen Blick voraus: Womit plant die Gemeinde im Groben in den kommenden Jahren?

6. Beschluss - 1. Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe "Unterstützung der örtlichen Kinder- und Jugendförderung" auf die Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld

In der VG wurde eine Zweckvereinbarung geschlossen, der die Gemeinde Berlingerode seinerzeit wegen akuter finanzieller Engpässe nicht beitreten konnte. Jetzt soll dies nachgeholt werden.

7. Anträge Förderung Vereine

7.1. Beschluss - Finanzielle Unterstützung des Gartenvereins "Freizeit" e.V.

7.2. Beschluss - Finanzielle Unterstützung der Schützenbruderschaft St. Stephanus Berlingerode 2002 e.V.

8. Beschluss - Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Gemeindezentrums der Gemeinde Berlingerode

Auch hier geht es, wie im Punkt 7, mittelbar um die Förderung von Vereinen. Diese können laut Satzung für kulturelle Veranstaltungen einen Antrag auf Mietminderung für Halle und DGH stellen.

9. Diskussion über den Entwurf zum Vergleichsvorschlag im Rahmen der noch offenen Widerspruchsverfahren

10. Änderung der Brandschutzklasse der Gemeinde Berlingerode

11. Mitteilungen des Bürgermeisters

12. Anfragen / Sonstiges

13. Bürgerfragestunde

II. Nicht-Öffentlicher Teil