Liebe Berlingeröder, die nächste Gemeinderatssitzung steht an. Wie gewohnt möchte ich hier die Tagesordnung vorstellen, damit ihr wisst, worum es diesmal geht.
Auch dieses Mal werde ich einige Punkte ganz subjektiv, aus meiner Perspektive, aber möglichst unparteiisch kommentieren, um besser erklären zu können, worum es geht. Diese Passagen schreibe ich kursiv.
Natürlich seid ihr wie immer herzlich eingeladen, am öffentlichen Teil der Sitzung ab 18 Uhr im DGH teilzunehmen.
I. Öffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
Bestätigung der Tagesordnung
Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 03.04.25
Bis hierher ein gewohnter Anblick: Diese Punkte finden sich in der Regel immer. Der Gemeinderat besteht übrigens aus 13 Personen, 12 gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister. Beschlussfähig ist er, wenn mindestens die Hälfte davon (also 7 Personen) anwesend sind.
Beschluss Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022
Ist schon ein paar Tage her aber jetzt ist alles bereinigt, das heißt, alle Einnahmen und Ausgaben sind verbucht und es wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüft. Der Gemeinderat muss dies nun feststellen. Damit ist das Haushaltsjahr 2022 abgeschlossen.
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022
Entlastung des 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022
Nachdem die Jahresrechnung festgestellt wurde, gilt es, die entscheidenden Akteure, also Bürgermeister und Stellvertreter zu entlasten. Das kennen viele aus der Vereinsarbeit. Übrigens wird immer über die Personen entschieden, die das Amt aktuell ausführen; nicht über die, die es in der Zeit innehatten, um die es geht, da die aktuellen Personen die Rechtsnachfolge angetreten haben.
Beschluss Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023
Entlastung des 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2023
Dasselbe wie in den TOPs 4-6 jetzt noch einmal für das Jahr 2023. 2022 ging es der Gemeinde finanziell ja eher schlecht, ab 2023 ging es wieder bergauf.
Beschluss über- und außerplanmäßige Ausgaben
Alle größeren Abweichungen vom ursprünglichen Haushaltsplan, über die der Bürgermeister nicht im eigenen Ermessen (Wertgrenze i.d.R. 2500 Euro) entscheiden kann, müssen hier noch einmal vom Gemeinderat beschlossen werden.
Beschluss - 2. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Berlingerode
Beschluss - 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Berlingerode
Es war der Wunsch der Bürger, dass neue Formen der Bestattung auf unserem Friedhof ermöglicht werden:
Erstens das „Erdreihengrab als Erdrasengrab“, also eine pflegearme Variante der Erdbestattung. Hier erfolgt eine Erdbestattung (kein Verbrennen!) und das Aufstellen eines Steines auf einer kleinen Sockelplatte. Eine Fläche zur Bepflanzung gibt es nicht - nur Sockel und Stein.
Zweitens das „Urnenreihengrabstätten im Rasengrabfeld“. Hierbei handelt es sich auch um eine pflegearme Variante. Die Urne wird in die Erde gelassen und oben kommt nur eine liegende Platte darauf. Eine Fläche zur Bepflanzung gibt es auch hier nicht.
Und wo es neue Möglichkeiten gibt, muss auch die Preisliste erweitert werden, also die Gebührensatzung (TOP 12).
In einem eigenen Artikel werde ich zu einem späteren Zeitpunkt einmal die mittlerweile 7 (!) verschiedenen Grabformen auf unserem Friedhof vorstellen. Ist ja eine ganz schön große Auswahl.
Beschluss - Beteiligungsbericht 2025 […] an der KEBT […]
Wir als Gemeinde halten Anteile an der „Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft“ mit unmittelbaren Beteiligungen an der TEAG. Hört sich kompliziert an; ist es aber nicht. Alle beteiligten Gemeinden müssen den Beteiligungsbericht schlicht zur Kenntnis nehmen. Ein langer Bericht (71 Seiten) für eine kleine Beteiligung (0,0348 %).
Beschluss - Ausnahmegenehmigung gemäß §6 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Gemeindezentrums der Gemeinde Berlingerode
Auf Antrag können Vereine eine Mietminderung für die Benutzung von DGH und Halle erbitten. Für die Vereine, gerade, wenn sie keine Gewinne machen, sondern einfach das kulturelle Leben bereichern wollen mit Veranstaltungen, die Öffentlich zugänglich sind, ist das eine große Entlastung.
Beschluss - Satzung der Gemeinde Berlingerode über die Freiwillige Feuerwehr
Hier geht es nur um eine Kleinigkeit: Ortsbrandmeister heißen nun thüringenweit Gemeindebrandmeister. Das muss so in der Satzung jeder Gemeinde geändert werden.
Mitteilungen des Bürgermeisters
Bürgerfragestunde
Anfragen/Sonstiges
II. Nichtöffentlicher Teil
Zum Schluss noch einmal die Einladung für Mittwoch, 18 Uhr. Ansonsten werdet ihr natürlich auch hier bestmöglich auf dem Laufenden gehalten.
So - ich lese jetzt die Sitzungseinladung mit den Vorlagen (immerhin 277 Seiten!).
Schönes Wochenende!