Sterben müssen wir alle, daran hat sich nichts geändert. Was sich aber geändert hat, ist die Art der Bestattung. War die Erdbestattung über Jahrhunderte Standard ist der Wunsch nach vielfältigen Möglichkeiten heute aktueller denn je. Die Gemeinde hat in der Vergangenheit reagiert und neue Optionen geschaffen. Nun sind noch zwei weitere dazu gekommen.
Weil sich Friedhofsordnungen bisweilen aber sperrig lesen, gibt es hier eine zusammenfassende Beschreibung dessen, was auf unserem Friedhof alles möglich ist:
Möglichkeit 1: Reihengrabstätten (das „Normale“)
- für Erdbestattungen mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
- Grabumrandung mit stehendem oder liegendem Grabstein, Vollabdeckung möglich
- Nachbestattung von 2 Urnen innerhalb der ersten 10 Ruhejahre des
Erstverstorbenen möglich
Auf dem Friedhofsplan gekennzeichnet mit den Ziffern 1-6 und K (Kindergräber)
Möglichkeit 2: Urnenreihengrabstätten (das „normale Urnengrab“)
- für Urnenbestattungen mit einer Ruhezeit von 15 Jahren
- Grabumrandung mit stehendem oder liegendem Grabstein, Vollabdeckung möglich
- Nachbestattung von 1 Urne innerhalb der ersten 5 Ruhejahre des Erstverstorbenen möglich
Auf dem Friedhofsplan gekennzeichnet mit UF
Möglichkeit 3: Urnengemeinschaftsgrabstätten („die „grüne Wiese“)
- namenlose Beisetzung von Urnen = anonyme Bestattung
- Gestaltung und Pflege obliegt der Gemeinde
Auf dem Friedhofsplan gekennzeichnet mit UGA
Möglichkeit 4: Baumgrabstätten (die Stelen mit den Blättern)
- für Urnen mit einer Ruhezeit von 15 Jahren
- Beisetzung in biologisch abbaubaren Aschekapseln und Schmuckurnen
- Gestaltung und Pflege obliegt der Gemeinde
- nicht zulässig ist ein Grabmal, Bepflanzung, Ablegen von Grabschmuck (Blumen, Pflanzschalen, Kerzen u. ä.)
- Ausnahme: Blumenschmuck im Zusammenhang mit der Beisetzung darf neben der Stele abgelegt und muss spätestens 4 Wochen nach der Beisetzung abgeräumt werden
- Rasenfläche und Platten sind von jeglichem Grabschmuck freizuhalten
- Namenstafel an der Stele wird durch die Gemeinde angeschafft und an der Stele angebracht
- auf der Namenstafel steht der Vorname, Name, Geburtsjahr/-datum und Sterbejahr/-datum des Verstorbenen
Auf dem Friedhofsplan gekennzeichnet mit BAG
NEU! Möglichkeit 5: Urnenreihengrabstätten im Rasengrabfeld (Urne und „nur“ eine ebenerdige Platte)
- Urnenbestattung mit einer Ruhezeit von 15 Jahren
- Nachbestattung nicht möglich
- keine Grabumrandung, kein stehender oder liegender Grabstein, sondern ebenerdige Grabplatte aus einem Stück mit einer Größe von 0,50 m Breite x 0,50 Tiefe und 0,06 bis 0,10 Stärke im Rasen
- Vorname, Name, Geburtsjahr/-datum und Sterbejahr/-datum des Verstorbenen wird auf der Grabsteinplatte eingraviert, aufgesetzte Buchstaben, Zahlen oder ähnliches nicht zulässig
- Einarbeitung einer Metallplatte (0,25m x 0,25 m) in der Grabsteinplatte möglich, bündig mit Grabsteinplatte abschließend
- keine Laterne Kerzenhalter, Vasen auf Grabsteinplatte
- Gestaltung und Pflege obliegt der Gemeinde
- Bepflanzungen, Abstellen von Grabschmuck, wie Blumensträuße, Gestecke, Vasen, Pflanzschalen oder Kerzen sind unzulässig und werden von der Gemeinde entfernt
- Ausnahme: vom 15.10. bis 15.03. möglich auf der Platte
Auf dem Friedhofsplan gekennzeichnet mit URG
NEU! Möglichkeit 6: Erdreihengrabstätte im Rasengrabfeld „Erdrasengrab“ (Erdbestattung ohne große Umrandung, nur kleiner Stein und und Sockelplatte)
- für Erdbestattungen mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
- Nachbestattung von 2 Urnen innerhalb der ersten 10 Ruhejahre des Erstverstorbenen möglich
- keine Grabumrandung, nur stehender Grabstein mit ebenerdiger im Rasen liegender Sockelplatte aus einem Stück (0,80 m Breite x 0,80 m Tiefe, Stärke 0,06 m bis 0,10 m)
- Anbringung einer Anbauvase und/oder Laterne am Grabmal
- Anbringung einer Vase, Kerzenhalter, Laterne oder dergleichen fest auf der Sockelplatte nur, wenn mindestens 0,20 m zur Außenkante nach allen Seiten als Abstand eingehalten wird
- Anlage und Pflege obliegt der Gemeinde
- Bepflanzungen, Abstellen von Grabschmuck, wie Blumensträuße, Gestecke, Vasen, Pflanzschalen oder Kerzen sind unzulässig und werden von der Gemeinde entfernt
Auf dem Friedhofsplan gekennzeichnet mit ERG
Hinweise
Vielen Dank an das Ordnungsamt in Teistungen, namentlich Frau Schüttel für das Zusammenstellen der Informationen. Das Ordnungsamt ist auch die richtige Adresse für Nachfragen.
Allgemeine Hinweise:
Alle Grabanlagen (Grabsteine mit Grabumrandung) und Grabsteinplatten dürfen nur durch einen Steinmetzbetrieb gesetzt werden, der zuvor einen Antrag auf Genehmigung beim Ordnungsamt der VG Lindenberg/Eichsfeld stellen muss.
Ein Ortsfremdenzuschlag wird nur erhoben, wenn die/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes nicht Einwohner der Gemeinde war, d. h. es ist die doppelte Gebühr zu zahlen. Ausnahme ist, wenn die/der Verstorbene mindestens 1/3 ihrer Lebenszeit Einwohner von Berlingerode war.
Was kostet was?
Gebühren für die unterschiedlichen Bestattungsformen
Gemäß Friedhofsgebührensatzung werden für die unterschiedlichen Beisetzungsarten auf unserem Friedhof derzeit folgende Gebühren erhoben:
Erdreihengrab (Möglichkeit 1) 1000,- €
Kindergrab (Möglichkeit 1) 700 ,-€
Urnenreihengrab (Möglichkeit 2) 700,-€
Urnengemeinschaftsgrabstätte (Möglichkeit 3) 600,-€
Baumgrabstätte (Möglichkeit 4) 1050,-€ + 430,-€ (für die Namestafel) = 1480,-€
Urnenreihengrabstätte im Rasengrabfeld (Möglichkeit 5) 850,-€
Erdrasengrab (Möglichkeit 6) 1700,-€
Nun könnte man meinen, bei 6 Bestattungsmöglichkeiten ist für jeden etwas dabei. Wenn dem aber nicht so ist, dann bleibt nur übrig: noch warten mit dem Sterben.
Hier der Übersichtsplan: